1. FC Saarbrücken e.V. Berliner Promenade 12 66111 Saarbrücken Tel. : 06 81 - 9 71 44 0 Fax.: 06 81 - 9 71 44 14 eMail: info@fc-saarbruecken.de

Anreise:
Das Ludwigsparkstadion im Stadtteil Malstatt liegt direkt an der BAB 623 (Camphauser Straße), die über die Autobahnen A6, A8 und A1 zu erreichen ist.
Sie erreichen das Stadion ab Saarbrücken Hauptbahnhof mit dem Bus in ca 10 Minuten, mit dem Taxi in 5 Minuten oder zu Fuß in ca. 15 Minuten.

Ludwigsparkstadion Saarbrücken: 35.286 Plätze, davon 7.851 Sitzplätze, davon 5.017 überdacht

Kassenhäuschen für Stehränge: D- (FCS-Fanblock), E- und F-Block: unterhalb der Saarlandhalle C- (Gästeblock), A-Block: Eingangsbereich Marathontor, Camphauser Straße Kassenhäuschen für Sitzplätze: Gegentribühne und Gegenvortribühne: direkt an der Camphauser Straße vor der Gegentribühne Haupttribühne und Vortribüne: vor der Saarlandhalle (Block F) Stehplatz: Block A /C / F /E /D Tageskarte : 16 DM ermäßigt 11 DM Saisonkarte: 230 DM ermäßigt 150 DM Victors-Vortribüne Tageskarte: 23 DM - ermäßigt 17 DM Saisonkarte: 300 DM - ermäßigt 250 DM Victors-Tribüne Block 1 bis 4 und 11 bis 14 Tageskarte: 28 DM - ermäßigt 23 DM Saisonkarte: 420 DM - ermäßigt 300 DM Victors-Tribüne Mitte Block 5 bis 10 Tageskarte: 33 DM Saisonkarte: 480 DM Karlsberg - Vortribüne: Tageskarte: 28 DM Saisonkarte: 420 DM Haupttribüne Tageskarte: 38 DM Saisonkarte: 570 DM

Pyroregelungen in Deutschland

In allen Stadien der 1. und 2. Bundesliga sowie der Regionalliga ist das Mitbringen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Zuwiderhandlungen werden in der Regel mit 2 bis 5 Jahren bundesweitem Stadionverbot geahndet. Zusätzlich kommt es zu einer Verfolgung als Ordungswidrigkeit bzw. einer Strafverfolgung (diese sind je nach Bundesland unterschiedlich). Viele Fans bemühen sich um eine Legalisierung des geregelten Abbrennens von bengalischen Fackeln bzw. Rauch.

Legales Abrennen von bengalischen Fackeln -
ein Leitfaden am Beispiel Ulm

Bericht: Arne Lorenz, eMail: arne@whopper.de
(Informationen: Manfred Mayer, Szenekundiger Beamter Ulm)

Die rechtliche Situation:

- Laut den meisten Stadionordnungen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Artikeln untersagt. Eine Zuwiderhandlung wird im Normalfall mit einem mehrjährigen Stadionverbot und ggf. einer Strafanzeige geahndet.

-In Deutschland sind hauptsächlich 2 Arten von bengalischen Fackeln erhältlich. Zum einen Fackeln aus Deutschland (z.B. Comet), zum anderen Fackeln aus italienischer Herstellung (z.B.Tifo). Beide Arten sind ab 18 Jahren erhältlich. Grundsätzlich gilt, dass jede Person, die diese Fackeln legal erwerben kann, sie auch abbrennen darf.

- Das Abbrennen ist bei geschlossenen Veranstaltungen (z.B. Fussballspiel) jedoch verboten.

- Grundsätzlich verboten ist auch das Abbrennen von pyrotechnischen
Artikeln, die zum Entzünden aus ihrer Originalverpackung entnommen wurden müssen (z.B.Rauchpulver).

Vorgehensweise:

Um das legale Abbrennen von Bengalfackeln bei Fussballspielen zu ermöglichen, muss zuerst die Stadionordnung in diesem Punkt aufgehoben werden. Dazu muss der Verein (z.B. über den Fanbeauftragten) einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bei dem Eigentümer des Stadions (in der Regel die Stadt) stellen. Auch sollte die Polizei mit einbezogen werden und dem legalen Abbrennen positiv gegenüber stehen. Zwar ist das Einverständnis der Polizei nicht unbedingt nötig, allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass ohne das Wohlwollen der Polizei eine Ausnahmegenehmigung beim Stadioneigentümer erwirkt werden kann. Desweiteren sollten in den Antrag zur Ausnahmegenehmigung z.B. folgende Punkte mit aufgenommen werden:

1) Es erfolgt eine Beratung der Organisatoren (z.B. durch die Feuerwehr)

2) Es werden Massnahmen zum Schutz der Tartanbahn getroffen (z.B. Metallplatten auf dem Boden)

3) Es werden Sandeimer zur Löschung der Bengalfackeln bereit gestellt

4) Es erfolgt eine Einweisung der beteiligten Personen im Umgang mit bengalischen Fackeln

5) Es nehmen nur ausgesuchte ( z.B. keine angetrunkenen) Personen teil

Sonstige Voraussetzungen:

- Das Abbrennen der bengalischen Fackeln kann auf Grund des Sicherheitsrisikos ausschließlich im Innenraum des Stadions stattfinden.

- Der DFB, bzw. die Zentrale Informationsstelle für Polizeieinsätze in Düsseldorf arbeiten gegen eine Entwicklung hin zum legalen Abbrennen von Bengalfackeln. Beide Organe können ein Veto einlegen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der DFB eine Veranstaltung gefährdet sieht (verspäteter Anpfiff wegen Rauch auf dem Spielfeld). So ist auch die Vorstellung, bunte Rauchsignale, die zum Entzünden
nicht entpackt werden müssen (z.B. in Italien erhältliche Rauchsignale mit Reibzünder) nicht realistisch, da in diesem Fall auf Grund der Rauchentwicklung der DFB immer sein Veto einlegen wird.

- Wegen des möglichen Vetos seitens des DFB ist es auch wichtig, den Antrag zur Ausnahme- genehmigung auf jeden Fall frühzeitig einzureichen.

- Schlußendlich ist auch eine gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Securities/Ordnern und SKBs notwendig um das legale Abbrennen von Bengalfackeln zu ermöglichen.